Als Ingenieurbüro für Tragwerksplanung liegt unser Schwerpunkt auf der Planung und Konstruktion von Tragwerken unter Berücksichtigung architektonischer, statischer und wirtschaftlicher Aspekte. Eine sorgfältige Planung ist die Basis jedes erfolgreichen Projekts – so wie ein perfekt konstruiertes Tragwerk die Stütze eines Gebäudes ist.
Wir sind tätig im Massivbau, Stahlbau und Holzbau, sowohl bei Neubauten als auch beim Bauen im Bestand. Unsere Projekte umfassen den allgemeinen Hochbau, den Gewerbe- und Industriebau sowie kommunale Bauten. Zudem werden wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung häufig bei historischen Bauwerken hinzugezogen.
Ein weiterer Fokus unserer Arbeit liegt auf der Bauwerkserhaltung und der Betoninstandhaltung, um die Langlebigkeit und Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten. Darüber hinaus bieten wir auch die statische Betreuung von Instandsetzungsmaßnahmen, sodass für die Umsetzung keine zusätzlichen Fachplaner notwendig sind.
Im Rahmen der Tragwerksplanung erarbeiten wir in der ersten Phase bautechnisch sinnvolle und individuelle Lösungen entsprechend den speziellen Vorstellungen unserer Kunden.
Unsere Zielsetzung ist ein Planungsentwurf, der den Anforderungen von baupraktischer Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht wird. Dabei berücksichtigen wir die Anforderungen sämtlicher Beteiligter wie Architekten und Fachplaner.
In den folgenden Phasen erstellen wir die genehmigungsfähige statische Berechnung sowie die Konstruktionspläne für Schalung und Bewehrung. Während der Bauphase überwachen wir die Richtigkeit der Ausführung anhand der genehmigten Pläne.
Im Bereich der Bauwerksüberwachung befassen wir uns zum einen mit der Bauwerksuntersuchung im Rahmen von Begehungen oder weitergehenden Untersuchungen. Zum anderen fertigen wir statische Berechnungen zur Feststellung der Standsicherheit von Bestandsbauwerken.
Regelmäßige Prüfung von Bauwerken
Im Bauordnungsrecht der Länder ist festgelegt, dass für die Standsicherheit von Bestandsgebäuden grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich ist. Aus der Verkehrssicherungspflicht nach §§ 823, 836 - 838 BGB ergibt sich die Verpflichtung zum sicheren Erhalt von Bauwerken und baulichen Anlagen. Für den Bund und die kommunalen Auftraggeber ist die Vorgehensweise in der „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen RÜV“ geregelt. Gerade hier ist eine große Erfahrung und Qualifikation erforderlich, die umfangreiche Kenntnisse von Materialien und Tragstrukturen voraussetzt.
Regelmäßige Bauwerksuntersuchungen sind entscheidend, um Schäden frühzeitig zu erkennen und gezielt Maßnahmen zur Betoninstandsetzung oder Sanierung einzuleiten. Werden Bauschäden im Anfangsstadium identifiziert, lassen sie sich beheben, bevor sie die Standsicherheit und Funktionsfähigkeit eines Bauwerks beeinträchtigen – und bevor teure Großreparaturen notwendig werden.
Wir bei abel ingenieure sind auf die Betoninstandhaltung und Betoninstandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauwerken spezialisiert. Wir bieten sämtliche Leistungen, von der Schadensaufnahme und Erstellung eines Gutachtens über die Planung bis hin zur Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen. Ein besonderer Vorteil für unsere Kunden ist, dass wir die statische Betreuung dieser Maßnahmen direkt übernehmen – ein zusätzlicher Fachplaner ist somit nicht erforderlich.
Als zertifizierte Sachkundige Planer für Betoninstandhaltung garantieren wir eine effiziente und fachgerechte Umsetzung aller Maßnahmen, um eine nachhaltige Betonsanierung zu gewährleisten.
Im Rahmen der Tragwerksplanung erarbeiten wir in der ersten Phase bautechnisch sinnvolle und individuelle Lösungen entsprechend den speziellen Vorstellungen unserer Kunden.
Unsere Zielsetzung ist ein Planungsentwurf, der den Anforderungen von baupraktischer Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht wird. Dabei berücksichtigen wir die Anforderungen sämtlicher Beteiligter wie Architekten und Fachplaner.
In den folgenden Phasen erstellen wir die genehmigungsfähige statische Berechnung sowie die Konstruktionspläne für Schalung und Bewehrung. Während der Bauphase überwachen wir die Richtigkeit der Ausführung anhand der genehmigten Pläne.
m Bereich der Bauwerksüberwachung befassen wir uns zum einen mit der Bauwerksuntersuchung im Rahmen von Begehungen oder weitergehenden Untersuchungen. Zum anderen fertigen wir statische Berechnungen zur Feststellung der Standsicherheit von Bestandsbauwerken.
Regelmäßige Prüfung von Bauwerken
Im Bauordnungsrecht der Länder ist festgelegt, dass für die Standsicherheit von Bestandsgebäuden grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich ist. Aus der Verkehrssicherungspflicht nach §§ 823, 836 - 838 BGB ergibt sich die Verpflichtung zum sicheren Erhalt von Bauwerken und baulichen Anlagen. Für den Bund und die kommunalen Auftraggeber ist die Vorgehensweise in der „Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen RÜV“ geregelt. Gerade hier ist eine große Erfahrung und Qualifikation erforderlich, die umfangreiche Kenntnisse von Materialien und Tragstrukturen voraussetzt.
Regelmäßige Bauwerksuntersuchungen sind entscheidend, um Schäden frühzeitig zu erkennen und gezielt Maßnahmen zur Betoninstandsetzung oder Sanierung einzuleiten. Werden Bauschäden im Anfangsstadium identifiziert, lassen sie sich beheben, bevor sie die Standsicherheit und Funktionsfähigkeit eines Bauwerks beeinträchtigen – und bevor teure Großreparaturen notwendig werden.
Wir bei abel ingenieure sind auf die Betoninstandhaltung und Betoninstandsetzung von Beton- und Stahlbetonbauwerken spezialisiert. Wir bieten sämtliche Leistungen, von der Schadensaufnahme und Erstellung eines Gutachtens über die Planung bis hin zur Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen. Ein besonderer Vorteil für unsere Kunden ist, dass wir die statische Betreuung dieser Maßnahmen direkt übernehmen – ein zusätzlicher Fachplaner ist somit nicht erforderlich.
Als zertifizierte Sachkundige Planer für Betoninstandhaltung garantieren wir eine effiziente und fachgerechte Umsetzung aller Maßnahmen, um eine nachhaltige Betonsanierung zu gewährleisten.
abel ingenieure
Tragwerksplanung
Franz Abel Dipl.-Ing.
Magirus-Deutz-Straße 12
89077 Ulm
Fon 0731 / 159289 0
Fax 0731 / 159289 29
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